Fenster die vor Mitte der 1990 Jahre eingebaut worden sind, gelten als technisch veraltet.
Eine Modernisierungsmaßnahme ist daher empfehlenswert.
Nutzen Sie die staatliche Förderung.
Fenster sind die Nr.1 in der Gebäudesanierung.
Bei den gerade steigenden Energiekosten rechnet sich der Austausch von Fenstern und Haustüren.
Sie erreichen dadurch auch mehr Behaglichkeit und Wohnkomfort.
Es gibt einen weiteren guten Grund zum Austausch von Türen und Fenstern.
Der Staat gibt Haus- und Wohnungseigentümern einen Zuschuss bis zu 15% der gedeckelten Investition. (EStG)
Es gelten die jeweils gültigen , staatlichen Regelungen.
Ihre Förderung können Sie über zwei unterschiedliche Programme erhalten:
Erstattung im Rahmen der privaten Steuererklärung nach §35c EStG
Über das Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen).
Für energetische Maßnahmen .. zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert... Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr um je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um je 14 000 Euro und im übernächsten Kalenderjahr um 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 12 000 Euro für das begünstigte Objekt.
Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre is..... Energetische Maßnahmen im Sinne des Satzes 1 sind:
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
...
Gefördert werden , u.A. die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus weitere Projekte.